In einer Patientenverfügung legt man fest, ob und wie man in ausweglosen medizinischen Situationen, in denen keine Aussicht auf Heilung oder Besserung besteht, behandelt werden möchte. Üblicherweise werden in solchen Verfügungen lebensverlängernde/-erhaltende Maßnahmen (wie künstliche Ernährung, Beatmung, Dialyse) abgelehnt und eine gute Schmerz- und Symptombehandlung gefordert.